Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen für die Sunset Hill Villa Rhodos
Gennadi, Rhodos
Version: Mai 2023

Anwendung
u2022 Diese Mietbedingungen gelten für alle Reservierungen und Verträge rund um die Villa u201eSunset Hill Villa Rhodosu201c in Gennadi, Rhodos, Griechenland.
u2022 In diesen Mietbedingungen bezeichnet der Begriff u201eMieteru201c die Person, die mit uns einen Mietvertrag über die Vermietung der Villa abschließt.
u2022 Diese Mietbedingungen gelten ungeachtet Ihrer (vorherigen) Bezugnahme auf eigene Geschäftsbedingungen oder andere allgemeine Bedingungen. Wir lehnen alle anderen allgemeinen Bedingungen ab, auf die Sie Bezug nehmen oder die Sie verwenden.
u2022 Von diesen Allgemeinen Mietbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

1. Reservierungen
a. Wir akzeptieren nur Reservierungen von Personen, die 23 Jahre oder älter sind.
b. Personen unter 23 Jahren können nur im Beisein eines Elternteils oder eines offiziellen Vormunds einchecken.
c. Der Vermieter hat das Recht, eine Reservierung aufgrund des Alters oder der Zusammensetzung der Gruppe des Mieters/der Mieter abzulehnen, oder weil der Vermieter Grund zu der Annahme hat, dass der Mieter die Verpflichtungen aus diesen allgemeinen Mietbedingungen nicht einhalten wird oder sich in anderer Hinsicht nicht wie ein guter Mieter verhalten wird.
d. Nachdem Sie reserviert haben und wir die Buchung akzeptiert haben, erhalten Sie innerhalb von fünf Tagen eine schriftliche Bestätigung von uns.
e. Der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt zustande, sobald wir Ihnen die Reservierung bestätigt haben. Der Vertrag betrifft die Vermietung einer Villa zu Erholungszwecken, die naturgemäß von kurzer Dauer ist.

2. Bezahlung
a. Für die Bezahlung gelten die folgenden Bedingungen:
i. Die Mietzahlungen müssen per u00dcberweisung erfolgen;
ii. Der Mieter muss 100 % des Gesamtbetrags 30 Tage vor dem Anreisedatum bezahlt haben.
iii. Wird der Mietvertrag innerhalb von 30 Tagen vor dem Anreisedatum abgeschlossen, muss der Mieter 100 % des Gesamtbetrags innerhalb von 2 Tagen nach Vertragsabschluss bezahlen.
iv. Die Kaution beträgt 300 Euro und ist beim Einchecken vor Ort in bar an den Gastgeber zu zahlen.
v. Alle Preise und Gebühren sind in Euro (EUR) angegeben und müssen auch in Euro (EUR) bezahlt werden.
b. Zahlungen erfolgen per u00dcberweisung auf das Konto mit der IBAN: NL35 ABNA 0120 2758 56 auf den Namen E.R. Spek / F. Olieman unter Angabe des Vor- und Nachnamens und der Daten des Aufenthaltszeitraums. Mit der Bezahlung bestätigen Sie, dass Sie diese Bedingungen gelesen haben und damit einverstanden sind. Das Mietverhältnis endet von Rechts wegen nach Ablauf des vereinbarten Aufenthaltszeitraums. Im Falle eines Zahlungsverzugs, wie in Artikel 2a beschrieben, sind Sie unmittelbar nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, Ihre Reservierung zu stornieren und vom Vertrag zurückzutreten.

3. Kaution
a. Vom Mieter wird eine Kaution in Höhe von 300,- Euro verlangt, die als Hinterlegung für Schäden und/oder Kosten im weitesten Sinne des Wortes dient, und die wir im Falle einer Nichteinhaltung von Verpflichtungen des Mieters und seiner Begleiter einbehalten können.
b. Die Kaution muss, wie bereits in Artikel 2a beschrieben, beim Einchecken in bar an den Gastgeber gezahlt werden.
c. Falls die Kaution nicht hinterlegt wird, sind wir berechtigt, dem Mieter den Zugang zur Villa zu verweigern. Wenn Sie die Kaution nicht hinterlegen, sind wir darüber hinaus berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
d. Die Kaution oder ein etwaiger Restbetrag wird nach Begleichung etwaiger Ansprüche (z. B. bei Schäden am Inventar/an der Villa und/oder im Falle sonstiger (Reinigungs-)Kosten) beim Auschecken in bar ausgehändigt. Ein eventueller (weitergehender) Anspruch auf Schadensersatz erlischt unsererseits durch diese Aushändigung nicht.
e. Sollte die Kaution im (eventuellen) Schadensfall nicht ausreichen, um den gesamten Schaden zu beheben, behalten wir uns das Recht vor, Sie für den (restlichen) Schaden haftbar zu machen.

4. u00c4nderungen
a. Wünscht der Mieter nach Abschluss der Buchung/des Vertrags eine u00c4nderung der Buchung, sind wir nicht verpflichtet, dem nachzukommen. Es liegt in unserem eigenen Ermessen, ob und in welchem Umfang wir u00c4nderungen akzeptieren. Grundsätzlich können u00c4nderungen innerhalb von 30 Tagen vor Ankunft nicht akzeptiert werden.
b. Wenn der Mieter nach Abschluss der Buchung/des Vertrags den Aufenthaltszeitraum auf einen anderen oder nicht daran anschließenden/nicht zusammenhängenden Aufenthaltszeitraum ändern möchte, gelten die in Artikel 5 genannten Stornierungsbestimmungen. In jedem Fall bezeichnet ein u201eanderer Aufenthaltszeitraumu201c einen Zeitraum, der nicht zu dem vom Mieter reservierten (und vom Vermieter bestätigten) Aufenthaltszeitraum gehört.

5. Stornierung und/oder u00c4nderung des Mietvertrags durch den Vermieter
a. Der Vermieter kann den Mietvertrag in den folgenden Fällen beenden oder ändern:
i. wenn der Mieter die Miete nicht (rechtzeitig) zahlt;
ii. im Falle höherer Gewalt, unvorhergesehener oder unvermeidbarer Umstände (Streik, staatliche Maßnahmen, Umwelt- und/oder Naturkatastrophen, Krieg, außergewöhnliche Witterungsbedingungen, Feuer, Tod des/der Vermieter(s) oder des Gastgebers;
iii. aufgrund von Umständen, die die Vermietung der Villa unmöglich machen, wie z. B. Diebstahl von Inventar, Zerstörungen an der Villa und unbefugtes Eindringen von Personen und/oder Verursachen von Belästigungen; Wenn dies dem Mieter zuzuschreiben ist, werden die für noch nicht erfolgte u00dcbernachtungen gezahlten Beträge nicht zurückerstattet.
iv. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter durch die Beendigung des Mietverhältnisses entstehen.

6. Stornierung und/oder u00c4nderung des Mietvertrags durch den Mieter
a. Eine Stornierung durch den Mieter muss immer schriftlich erfolgen (per E-Mail an: info@sunsethillvillarhodes.com). Dafür gelten die folgenden Bedingungen:
i. Bei einer Stornierung bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag oder bei Nichterscheinen sind 100 % des Mietpreises zu zahlen.
ii. Wenn der Mieter die Villa vor Ende des reservierten Aufenthaltszeitraums verlässt, erfolgt keine Rückerstattung.

7. Entgegennahme des Schlüssels
a. Der Gastgeber händigt den Schlüssel bei der Ankunft vor Ort aus. Der Mieter darf keinesfalls den Schlüssel aus welchem Grund auch immer duplizieren. Sollte der Mieter dies doch tun, muss er ungeachtet der tatsächlichen Kosten ein Bußgeld von 500 Euro zahlen. Wir als Vermieter stellen dem Mieter den Schlüssel der Villa leihweise zur Verfügung. Der Schlüssel bleibt unser Eigentum. Bei Verlust, Diebstahl oder anderweitigem Verlust des Schlüssels müssen alle Schlösser der Villa ausgetauscht werden. Die Kosten hierfür trägt der Mieter.
b. Alle Kosten, die dadurch entstehen, dass Sie die Villa nicht fristgerecht übergeben, fordern wir von Ihnen zurück. Gegenstände, die nach Ihrer Abreise gefunden werden, bewahren wir für einen angemessenen Zeitraum für Sie auf, übernehmen jedoch dafür keine Haftung. Eine Nachsendung kann nur auf Ihre Kosten erfolgen.
c. Wenn sich der Mieter oder andere Nutzer aus der Villa ausgesperrt haben, werden dafür 50 Euro in Rechnung gestellt. Dieser Betrag wird bei der Rückerstattung von der Kaution abgezogen. Zur u00dcberprüfung bitten wir den Mieter, sich vor der Aushändigung des Nachschlüssels zu identifizieren.

8. Aufenthalt in der Villa
a. Der Mieter und andere Nutzer müssen sich während ihres Aufenthalts in und um das Haus wie gute Mieter verhalten.
b. Das Einchecken ist ab 16:00 Uhr möglich.
c. Das Auschecken muss vor 11:00 Uhr erfolgen.
d. Die Villa ist ein Nichtraucherhaus. Draußen auf der Terrasse darf jedoch geraucht werden.
e. Der Konsum von (weichen oder harten) Drogen ist nicht erlaubt.
f. Im Freien darf kein offenes Feuer entzündet werden.
g. Haustiere sind weder in der Villa noch auf dem Gelände erlaubt.
h. Grillen auf dem zur Verfügung gestellten Grill ist erlaubt (er muss vor Abreise aus der Villa sauber hinterlassen werden). Der Verbrauch von Wasser und Strom ist zwar im Mietpreis inbegriffen, aber wir bitten um einen sparsamen Umgang damit.
i. Ein Aufenthalt von mehr Personen in der Villa als vereinbart (bei der Reservierung) oder von mehr Personen als der geltenden Höchstzahl von acht Personen ist ohne unsere Zustimmung ausdrücklich nicht gestattet, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Bei Zuwiderhandlung werden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt.
j. Ein Unter- oder Weitervermietung ist ausdrücklich verboten.
k. Partys sind wegen der Lärmbelästigung für die Nachbarn verboten. Dies kann zu einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrags unsererseits führen, ohne dass der Mietpreis erstattet wird.
l. Es ist ausdrücklich nicht gestattet, Schränke und Betten sowie Ton- und Fernsehgeräte umzustellen oder Teile des (Innen-)Inventars nach draußen zu bringen, mit Ausnahme von Geschirr/Gläsern und Besteck für Ihre Mahlzeiten im Freien.

9. Reinigung
a. Eine Standard-Endreinigung ist im Mietpreis enthalten.
b. Bei starker Verschmutzung der Villa kann die Kaution (ganz oder teilweise) zur Begleichung der zusätzlich anfallenden Reinigungskosten verwendet werden.
c. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Nächten wird die Villa während des Aufenthalts einmal zusätzlich gereinigt. Die Bettwäsche wird dann ebenfalls gewechselt.
d. Falls Sie eine zusätzliche Zwischenreinigung wünschen, müssen Sie dies dem Gastgeber Sebastian mitteilen. Die Kosten dafür betragen 130 Euro und sind dem Gastgeber in bar zu zahlen.

10. Höhere Gewalt
a. Höhere Gewalt unsererseits liegt vor, wenn die Erfüllung des Vertrags ganz oder teilweise, vorübergehend oder anderweitig, durch Umstände verhindert wird, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, dazu gehören unter anderem Kriegsgefahr, Personalstreiks, Blockaden, Feuer, u00dcberschwemmungen und andere Störungen oder Ereignisse.

11. Haftung/Reklamationen/Schadenersatz
a. Der Mieter und die anderen Nutzer haften während des jeweiligen Aufenthaltszeitraums in vollem Umfang und gesamtschuldnerisch für alle Unfälle und Schäden, die an der Villa, ihrem Inventar und allen zum Mietobjekt gehörenden Gegenständen verursacht werden, es sei denn, der Mieter und die anderen Nutzer können glaubhaft machen, dass sie den Schaden nicht verschuldet haben. Wir empfehlen Ihnen daher, bei Ihrer Ankunft in der Villa das Inventar sorgfältig auf Mängel zu überprüfen und uns sofort zu kontaktieren, wenn Sie Schäden oder Mängel feststellen.
b. Eine vom Mieter verursachte Zerstörung und/oder Beschädigung wird dem Mieter auf Grundlage des Neuwerts in Rechnung gestellt.
c. Wir übernehmen keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Eigentum oder Personen jeglicher Art während oder als Folge des Aufenthalts in der Villa.
d. Wir übernehmen keine Haftung für Bauarbeiten auf den (Haupt-)Straßen und jegliche andere Bauarbeiten in der Umgebung der Villa.
e. Der Vermieter haftet nicht für Belästigungen oder Mietausfälle, wenn in der Nähe des Ferienhauses Bauarbeiten durchgeführt werden, z. B. Straßen- oder Bauarbeiten oder andere Aktivitäten.
f. Wir übernehmen keine Haftung im Falle eines Ausfalls oder Nichtfunktionierens von technischen Geräten und Versorgungseinrichtungen, eines Nichtfunktionierens oder teilweisen Nichtfunktionierens von Internet und/oder TV.
g. Illegales Herunter- unter Hochladen sowie rechtswidriges Streaming sind verboten. Der Mieter ist für seine Internetnutzung selbst verantwortlich und haftbar, und etwaige Bußgelder dem Mieter in Rechnung gestellt. Die persönlichen Daten des Mieters/Straftäters werden auf Anfrage den Behörden mitgeteilt. Alle Kosten, die dem Vermieter im Zusammenhang mit einem solchen Verstoß entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
h. Wir übernehmen keine Haftung für Unfälle.
i. Die Kosten für eine normale Wartung und die Behebung von Mängeln gehen auf unsere Rechnung. Beim Auftreten von Mängeln muss uns der Mieter sofort benachrichtigen und unsere Anweisungen so weit wie möglich befolgen.
j. Der Mieter gibt dem Vermieter ausreichend Gelegenheit und wirkt ausreichend daran mit, sodass der gemeldete Mangel innerhalb einer angemessenen Frist behoben wird. Der Vermieter bemüht sich, den gemeldeten Mangel so schnell wie möglich und zur Zufriedenheit des Mieters zu beheben. Konnte der gemeldete Mangel nicht zufriedenstellend behoben werden, muss der Mieter eine entsprechende Beschwerde schriftlich unter Angabe von Gründen beim Vermieter einreichen.
k. Wenn Sie eine Beschwerde einreichen möchten, muss diese innerhalb von 14 Tagen nach Verlassen der Villa schriftlich und unter Angabe von Gründen bei uns eingereicht werden.

12. Abreise
a. Zusätzliche (Reinigungs-)Kosten können dem Mieter bei unsachgemäßer Nutzung oder nicht angemessenem Verlassen der Villa in Rechnung gestellt werden;
b. Nach Ablauf des Aufenthaltszeitraums muss der Mieter bei Abreise:
c. das Haus (besen-)rein und aufgeräumt hinterlassen;
d. alles sauber abwaschen, abtrocknen und wieder in den Schrank stellen;
e. die Betten abziehen und Bettbezüge/Bettwäsche im Flur zusammengelegt hinterlegen;
f. Geschirrspüler und Kühlschrank sauber und leer hinterlassen;
g. Lebensmittel mitnehmen und keinesfalls im Schrank/in den Schränken und/oder im Kühlschrank/Gefrierschrank zurücklassen;
h. die Kissen der Gartenmöbel (bitte) nach drinnen hinter die Bank räumen;
i. die Mülltonnen geleert haben. In der Hütte steht eine Mülltonne für den Restmüll. Draußen neben der Eingangstür stehen drei Mülltonnen für a. Grünabfälle, b. Glas und c. Kunststoffverpackungen/Kunststoffe. Legen Sie die Müllsäcke dort hinein und werfen Sie diese beim Verlassen des Hauses in die großen Container (mit der Aufschrift u201eHuisje de Kikkeru201c) bei Nummer 19. Glas müssen Sie mit nach Hause nehmen.
j. Melden Sie eventuellen Glasbruch und/oder Schäden dem Gastgeber Sebastian oder uns;

13. Keine Rechte ableiten
Aus den Informationen, Preisen, Fotos und Bildern auf der Website der Sunset Hill Villa Rhodes (www.sunsethillvillarhodes.com) können keinerlei Rechte abgeleitet werden.

14. Geltendes Recht
Alle unsere Bedingungen rund um den Mietvertrag/die Hausordnung sowie alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.
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